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AG Berlin-Lichtenberg, 19.03.2013 - 18 C 170/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 10 Abs 4 S 2 AVBWasserV, § 30 AVBWasserV, § 315 Abs 3 S 1 BGB, § 631 Abs 1 BGB
Anschluss eines Grundstücks an das Trinkwassernetz: Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit der Ermessensausübung bei der Festsetzung des Werklohns - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entgeltanspruch für die Herstellung eines Trinkwasseranschlusses auf einem Grundstück
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Herstellung von Wasseranschluss: Kostenpauschalisierung möglich?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02
Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des …
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 19.03.2013 - 18 C 170/12
Entgegen der Auffassung der Klägerin sind die Beklagten mit Einwendungen gegen die Forderung der Klägerin nicht gem. § 30 AVBWasserV ausgeschlossen, da diese Regelung nicht die Preisbestimmung des Versorgungsunternehmens und damit das Bestreiten der Billigkeit der Tarife erfasst, sondern lediglich Rechen- und Ablesefehler (BGH, NJW 2003, 3131).